Die glücklichen Gewinner wurden ausgelost und per E-Mail informiert.
Heben Sie mit uns ab in die Lüfte und fliegen Sie mit uns gemeinsam über die Wolken!
Wir verlosen fünf einzigartige Rundflüge über Schleswig-Holstein!
Erleben Sie einmalige und unvergessliche Aussichten über Schleswig-Holstein.
Auf dem Flugplatz Hartenholm steigen Sie gemeinsam mit unserem Piloten in ein Motorsportflugzeug. Danach geht es auf in die Lüfte. Erleben Sie in einem unvergesslichen Flug fantastische Ausblicke über unserem wunderbaren Schleswig-Holstein. Eventuell fliegen Sie sogar direkt über Ihr Zuhause.
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die CMKS GmbH (nachfolgend Anbieter genannt). Teilnehmen dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass alle Daten vom Teilnehmer selbst eingetragen werden. Die Teilnahme über einen Dienstleister, der die Daten per Gewinnspieleintragsservice einträgt ist nicht zulässig. Pro Haushalt ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name (Nachname gekürzt) und sein Wohnort durch den Anbieter veröffentlicht werden. Eine Barauszahlung und der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Das Gewinnspiel wird unter Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Der Anbieter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen zu verlängern oder zu verkürzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht. Bei dem Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder sonstigem strafbaren Verhalten, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Der Gewinn wird unter allen Einsendungen verlost und steht nur in der genannten Anzahl zur Verfügung. Der Flug wird nur durchgeführt, wenn eine sichere Beförderung ohne Einschränkung möglich ist. Der Fluggast darf nicht unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen und muss körperlich sowie geistig in der Lage sein den Flug unbeschadet zu bestehen. Bei Erkrankung wie z.B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Erkältung, Grippe etc. sollte der Fluggast den Termin rechtzeitig absagen. Der Anbieter ist berechtigt, den Flug kurz vor Antritt abzusagen, wenn er den Fluggast für ungeeignet hält oder er aus anderen Gründen keine sichere Flugdurchführung gewährleisten kann. Sollte der Flugabbruch auf Fahrlässigkeit des Fluggastes zurück zu führen sein (Alkoholkonsum, Medikamentenkonsum, Drogenkonsum oder Konsum anderer Rauschmittel) etc. und kein geeigneter Ersatz-Fluggast den Termin übernehmen können, verfällt der Gewinn. Der Fluggast verpflichtet sich spätestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Flugplatz einzutreffen. Bei Verspätung geht die verloren gegangene Zeit ggf. von der Flugzeit ab, wenn in unmittelbarem Anschluss weitere Termine einhalten werden müssen. Je nach Flugverkehr an den Flugplätzen kann es ohne Einfluss des Anbieters zu Abweichungen der geplanten Flugzeit kommen. Bei besonderen Wetteränderung oder anderen Sicherheitsfaktoren kann der Anbieter den Flug gegebenenfalls vorzeitig abbrechen. Bei einer eventuellen Terminverschiebung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt bestehen. Der Startplatz kann jedoch vom Anbieter wetterbedingt neu festgelegt werden. Das maximale Körpergewicht des Passagiers darf 110 Kg. nicht überschreiten. Wegen des eingeschränkten Platzes im Flugzeug, müssen medizinische Geräte wie Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen während des Fluges am Boden bleiben.